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Das Aus für die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAF-19102 Formularklauseln für die Übertragung von Schönheitsreparaturen sind sowohl für Mieter als auch für Vermieter ein sehr sensibles Thema. Nach vielen Anläufen hat der BGH hier nun seinen Weg gefunden. Mit seinem Urteil vom - VIII ZR 185/14 NWB CAAAE-90014 hat der zuständige VIII. Senat einer gängigen Praxis eine Absage erteilt. Vermieter dürfen nunmehr keine Schönheitsreparaturen vom Mieter verlangen, wenn sie dem Mieter eine unrenovierte Wohnung überlassen und keinen angemessenen Ausgleich für die Renovierung der Wohnung gezahlt haben.
Ausführlicher Beitrag s. .
Abgrenzung „renoviert/unrenoviert“
[i]EinzelfallbetrachtungDie Abgrenzung zwischen „renoviert“ und „unrenoviert“ ist allerdings sehr schwierig. Nach Auffassung des BGH ist eine unrenovierte Wohnung nicht erst dann anzunehmen, wenn sie übermäßig stark abgenutzt oder völlig abgewohnt ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob die dem Mieter überlassene Wohnung Gebrauchsspuren aus einem vorvertraglichen Zeitraum aufweist, wobei solche Gebrauchsspuren außer Betracht bleiben, die so unerheblich sind, dass sie bei lebensnaher Betrachtung nicht ins Gewicht fallen. Es kommt letztendlich darauf an, ob die überlassenen Mietr...