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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 3519/15

Gesetze: SGG § 75; SGB 10 § 105; SGB 7 § 26

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Versicherte muss im Erstattungsstreit nicht notwendig beigeladen werden.

2. Erbrachte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen auch erforderlich gewesen sein.

3. Wenn gegenüber der Versicherten bescheidmässig festgestellt worden ist, dass eine Gesundheitsstörung folgenlos ausgeheilt ist, so muss dies im Erstattungsstreit auch gegenüber den anderen möglichen Trägern gelten, es sei denn, der Bescheid ist offensichltich unrichtig.

Fundstelle(n):
QAAAF-19166

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