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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 2782/15

Gesetze: SGB 7 § 212; SGB 7 § 2; SGB 7 § 9

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein asymmetrisches Schadensbild der Menisken in beiden Kniegelenken ist mit der Berufskrankheit nach Nr. 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung nur zu vereinbaren, wenn eine ungleichmäßig kniebelastende berufliche Tätigkeit vorlag.

2. Mangels wissenschaftlichen Nachweises der ursächlichen Bedeutung einer Varusstellung ("O-Beine") für einen primären Meniskusschaden stellt eine solche Gelenkfehlstellung regelmäßig kein Ausschlusskriterium für die Berufskrankheit nach Nr. 2102 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung dar.

Fundstelle(n):
GAAAF-19165

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