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Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.
Urteile des Monats
Unmittelbar nachfolgendes, konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Festsetzung von Kindergeld ab Mai 2013.
Der Sohn S der Klägerin beendete im April 2013 den Studiengang Wirtschaftsmathematik an einer Universität mit dem Bachelor-Abschluss. Seit dem Wintersemester 2012/13 war er dort bereits für den Masterstudiengang ebenfalls im Bereich Wirtschaftsmathematik eingeschrieben und führte diesen Studiengang nach Erlangung des Bachelor-Abschlusses fort. Daneben war S 21,5 Stunden wöchentlich als studentische Hilfskraft und als Nachhilfelehrer tätig.
Die Familienkasse hob die Festsetzung des Kindergeldes ab Mai 2013 mit der Begründung auf, dass S ab Mai 2013 eine Zweitausbildung (Masterstudium) absolviere, für die Kindergeld nicht gewährt werden könne, weil er einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden nachgehe.
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