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Grunderwerbsteuer | Steuerbefreiung bei Umstrukturierung im Konzern – Beitrittsaufforderung an das BMF
Der das BMF aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zum Verhältnis von § 6a Satz 3 und 4 GrEStG, nach deren Wortlaut § 6a GrEStG auf Umwandlungsvorgänge, bei denen ein Rechtsträger untergeht oder neu entsteht (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensausgliederung zur Neugründung), nicht anwendbar ist, zu § 6a Satz 1 GrEStG, der durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UmwG auch diese Umwandlungsvorgänge in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezieht, sowie zum möglichen Beihilfecharakter S. 14 [i]Grundlagen „Grunderwerbsteuer: Grundstücksübertragungen auf/von Gesamthand und Folgen eines Formwechsels“ NWB DAAAE-32926 des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen.
Nach der am Wortlaut orientierten Gesetzesauslegung – wie sie die Finanzverwaltung bisher vornimmt – sind sämtliche Verschmelzungen, Aufspaltungen und Ausgliederungen zur Neugründung sowie Vermögensübertragungen von der Steu...