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Umsatzsteuer | Rückwirkend zum geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgabe in sog. „ Seeling-Fällen“ unionsrechtskonform und verfassungsgemäß
(1) Ordnet ein Unternehmer ein privat und unternehmerisch (gemischt) genutztes Gebäude in vollem Umfang seinem Unternehmen zu, kann er in vollem Umfang den Vorsteuerabzug aus den Bauerrichtungskosten in Anspruch nehmen und hat für den privat genutzten Gebäudeteil eine unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern (sog. Seeling-Rechtsprechung vor Inkrafttreten der Neuregelung in § 15 Abs. 1b UStG). (2) Die Änderung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe in diesen Fällen dahingehend, dass ab dem 10 % der Herstellungskosten des Gebäudes über einen Zeitraum von zehn Jahren zugrunde zu legen sind, ist unionsrechtskonform und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Bezug: § 3 Abs. 9a Nr. 1, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1, § 15a Abs. 1 Satz 2 UStG i. d. F. des StÄndG 20...