Die Supervisions- und Lehrsupervisionsleistungen der Stpfl. sind nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der RL 77/388/EWG von
der USt befreit. Es handelt sich bei diesen Leistungen um die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten durch den Unterrichtenden
an Schüler im Rahmen der beruflichen Fortbildung und damit um durch die Stpfl. als Privatlehrerin erteilten Schulunterricht
i.S.d. Vorschrift.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 12 Nr. 49 DStRE 2017 S. 156 Nr. 3 EFG 2016 S. 145 Nr. 2 KÖSDI 2016 S. 19717 Nr. 3 UStB 2015 S. 348 Nr. 12 WAAAF-18931
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