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KSR Nr. 1 vom Seite 10

Zweitwohnungsteuer

Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten

Dennis Janz

Eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten ist gem. § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Zweitwohnungsteuer befreit. Der BFH hat entschieden, dass eine wortlauteinschränkende Auslegung des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG verfassungsrechtlich nicht gegeben sei; die Begünstigung einer zeitlich nicht überwiegend genutzten Erwerbszweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bei der Zweitwohnungsteuer verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG.

Der Sachverhalt des Streitfalls

Der seit 2009 verheiratete Kläger war bis Anfang 2011 mit Hauptwohnsitz in Hamburg im Sinne des Hamburgischen Meldegesetzes (HmbMG) gemeldet. Von dort aus übte er überwiegend seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Geschäftsführer mehrerer Firmen aus. Später verlegte er seinen Hauptwohnsitz an den Wohnort seiner Ehefrau, die dort gewerblich tätig ist. Melderechtlich wurde die Wohnung in Hamburg mit Wirkung ab dem als Nebenwohnsitz geführt. Die Wohnung in Hamburg wurde vom Kläger an zwei bis drei Tagen in der Woche und einem zeitlichen Umfang von ca. 15 Wochenst...