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KSR Nr. 1 vom Seite 9

Auskunftsersuchen an Dritte

Darf die Finanzverwaltung ohne Aufklärung des Steuerpflichtigen Dritte befragen?

Axel Scholz

Die Finanzverwaltung hat im Rahmen der Amtsermittlungspflicht auch die Möglichkeit, ein Auskunftsersuchen an Dritte zu richten. Unklar war bisher, ob dies erst möglich ist, wenn mit Hilfe des Steuerpflichtigen eine Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist, also praktisch ultima ratio ist, und ob der betroffene Steuerpflichtige Rechtsmittel gegen ein solches Auskunftsverlangen einlegen kann. Beides hat der BFH nun in einer aktuellen Entscheidung geklärt.

Sachverhalt im Besprechungsfall

Bei einem Unternehmer richtete das Finanzamt im Zusammenhang mit der Auswertung einer Außenprüfung, ohne zuvor beim Unternehmer eine Aufklärung versucht zu haben, ein Auskunftsersuchen an eine Geschäftspartnerin. Schriftlich wies es die Geschäftspartnerin hinsichtlich der Auskunftspflicht auf § 93 AO hin und gab zudem an: „in der o. g. Steuersache ist die Sachaufklärung mit den Beteiligten nicht möglich.“ Das Finanzamt wollte mit dem zweiten Auskunftsersuchen „die Prüfung ... vervollständigen“, indem auch der zweite Lieferant um Auskunft gebeten werde. Die angeschriebene Geschäftspartnerin erteilte dem Finanzamt Auskunft und teilte gleichzeitig dem Unternehmer ihre Verwunder...