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BBK 1/2016 S. 10

IFRS | Änderungen bei Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten (IFRS 11)

In [i]Verordnung (EU) 2015/2173 vom 24. 11. 2015 der Vergangenheit ist an den IASB die Frage herangetreten worden, ob auf joint operations, d. h. „gemeinschaftliche Tätigkeiten“ wie z. B. Arbeitsgemeinschaften, die Grundsätze der Konsolidierung nach IFRS 3 anzuwenden seien, sofern der Erwerb als Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 zu würdigen wäre. Mit [i]Theile/Wagner, Gemeinschaftsunternehmen und Arbeitsgemeinschaften (HGB, IFRS), infoCenter NWB QAAAE-66159 der jetzt vorliegenden Änderung wird dies ausdrücklich bestätigt. Folglich kann bei der anteilsmäßigen Konsolidierung etwa auch ein Goodwill entstehen. Soweit ersichtlich, war dies auch vor der jetzt erfolgten Klarstellung die Auffassung der deutschen Kommentarliteratur und vermutlich auch der Praxis.

Prof. Dr. Carsten Theile