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Steuerrecht | Bürgschaftszahlung eines Arbeitnehmers als Werbungskosten
Der BFH hat sich zum Werbungskostenabzug von Arbeitnehmern einer GmbH geäußert, die sich für eine Schuld ihrer Arbeitgeber-GmbH verbürgt haben und aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Danach gilt:
Die [i]Keine Beteiligung an Arbeitgeber-GmbHZahlungen aufgrund der Bürgschaft stellen Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne von § 19 EStG dar, wenn der Arbeitnehmer bei Übernahme der Bürgschaft nicht oder nur geringfügig an der GmbH beteiligt war. Folge: Die Zahlungen sind in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar.
War [i]Beteiligung an Arbeitgeber-GmbHder Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Bürgschaftsübernahme hingegen nicht nur geringfügig an der Arbeitgeber-GmbH beteiligt, sind die Bürgschaftszahlungen den Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 EStG zuzurechnen. Je höher die Beteiligung ist...