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NWB BB 1/2016 S. 4

IBAN: Ab Februar für alle verbindlich

Ab Februar müssen auch Privatpersonen die 22-stellige Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verbindlich verwenden. Darauf weist u. a. der Bankenverband hin. Bisher hatten Privatpersonen die Möglichkeit, optional noch mit Kontonummer und der Bankleitzahl zu agieren. Für Unternehmen und Verbände besteht die Pflicht schon länger.