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Grunderwerbsteuer – Vergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (FG)
Die Steuervergünstigung des § 6a GrEStG ist nicht bereits deshalb zu versagen, wenn das herrschende Unternehmen seine Beteiligung an dem beherrschten Unternehmen noch keine fünf Jahre gehalten hat, sofern das beherrschte Unternehmen neu gegründet wurde. Bei einem – wie im Streitfall – ausschließlich konzerninternen Vorgang ist ein Missbrauch objektiv ausgeschlossen ( GE; Revision zugelassen).
Hintergrund: Die Grunderwerbsteuer wird nicht erhoben, wenn an einem – wie hier – steuerbaren Umwandlungsvorgang i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UmwG ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind (§ 6a Satz 3 GrEStG). ...