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NWB EV 1/2016 S. 7

Schenkungsteuer – verdeckte Gewinnausschüttung löst keine Schenkungsteuer aus (BFH)

Eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen stellt keine Schenkung dar (; Revision anhängig).S. 8

Hintergrund: Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.

Sachverhalt: Der Kläger ist Geschäftsführer einer GmbH, deren Alleingesellschafterin seine Ehefrau ist. Er vermietete ein Grundstück und verschiedene Maschinen an die GmbH zu einem – wie sich nach einer Betriebsprüfung herausstellte – überhöhten Mietpreis. Dies führte zum Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen in den Körperschaftsteuerbescheiden der GmbH. Das Finanzamt nahm in Höhe der vGA zudem freigebige Zuwendungen der GmbH an de...