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FG Köln Urteil v. - 3 K 1040/15 EFG 2016 S. 93 Nr. 2

Gesetze: EStG § 43 Abs 5 Satz 3, EStG § 45a Abs 1, EStG, EStG § 32d Abs 4

Kapitalertragsteuer

Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung

Leitsatz

1) Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den von einem Kreditinstitut vorgenommenen Steuerabzug und damit gegen die Rechtmäßigkeit der diesbezüglichen Kapitalertragsteuer-Anmeldung können nicht im Rahmen eines Einspruchs- oder finanzgerichtlichen Klageverfahrens gegen diese Kapitalertragsteuer-Anmeldung geltend gemacht werden.

2) Ein solcher Einwand muss vielmehr gemäß § 43 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 32d Abs. 4 EStG im Rahmen der Wahl- bzw. Antragsveranlagung geltend gemacht und gegebenenfalls mit den dagegen gegebenen Rechtsbehelfen weiterverfolgt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2016 S. 418 Nr. 7
EFG 2016 S. 93 Nr. 2
ZAAAF-18580

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