Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung
Leitsatz
1) Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den von einem Kreditinstitut vorgenommenen Steuerabzug und damit gegen die Rechtmäßigkeit
der diesbezüglichen Kapitalertragsteuer-Anmeldung können nicht im Rahmen eines Einspruchs- oder finanzgerichtlichen Klageverfahrens
gegen diese Kapitalertragsteuer-Anmeldung geltend gemacht werden.
2) Ein solcher Einwand muss vielmehr gemäß § 43 Abs. 5 Satz 3 i.V.m. § 32d Abs. 4 EStG im Rahmen der Wahl- bzw. Antragsveranlagung
geltend gemacht und gegebenenfalls mit den dagegen gegebenen Rechtsbehelfen weiterverfolgt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 418 Nr. 7 EFG 2016 S. 93 Nr. 2 ZAAAF-18580
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