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FG München Urteil v. - 10 K 1397/12

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. a

Grobes Verschulden bei schriftlich gefertigten und elektronisch gefertigten Steuererklärungen

Leitsatz

1. Auf einen die grobe Fahrlässigkeit ausschließenden, entschuldbaren Rechtsirrtum kann sich der Steuerpflichtige dann nicht berufen, wenn er eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und für ihn verständliche Frage nicht beantwortet.

2. Der Steuerpflichtige handelt auch dann regelmäßig grob fahrlässig, wenn er die dem elektronischen Elster-Formular beigefügten Erläuterungen zur Einkommensteuererklärung unbeachtet lässt, soweit solche Erläuterungen für einen steuerlichen Laien ausreichend verständlich, klar und eindeutig sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 10 Nr. 47
DStRE 2017 S. 244 Nr. 4
Ubg 2017 S. 171 Nr. 3
OAAAF-18575

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