Wahlrechtausübung zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach
§ 37b EStG
Leitsatz
Der von der FinVerw herausgegebene VIP-Logen-Erlass kann (ohne Rechtsgrundlage) weder allgemein verbindliche Regelungen schaffen
noch kann er selbst Rechtsgrundlage sein.
Die Anwendung des § 37b EStG und die Übernahme der Steuer durch den Zuwendenden hat abgeltende Wirkung, durch welche die
(nochmalige) Versteuerung der Zuwendung beim Empfänger entfällt.
Die Ausübung des Wahlrechts stellt eine Willenserklärung dar und ist Verfahrensvoraussetzung für die Pauschalierung.
Das Wahlrecht zur Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist grundsätzlich bis zum Eintritt der Bestandskraft auszuüben und
die einmal getroffene Entscheidung zur Pauschalversteuerung bis zu diesem Zeitpunkt auch widerruflich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2645 Nr. 44 BBK-Kurznachricht Nr. 6/2016 S. 263 EFG 2015 S. 2226 Nr. 24 EStB 2016 S. 71 Nr. 2 GStB 2016 S. 103 Nr. 3 KSR direkt 2015 S. 12 Nr. 11 KÖSDI 2015 S. 19592 Nr. 12 JAAAF-18568
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