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BFH 15.10.2015 I B 93/15, IWB 24/2015 S. 906

BFH | Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine ausländische Kapitalgesellschaft, die nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG 2009 i. V. mit § 2 Nr. 1 KStG 2002 mit ihren inländischen Vermietungseinkünften beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, zu den gewerblichen Unternehmen i. S. von § 141 AO gehört und deshalb nach dieser Vorschrift buchführungspflichtig ist.

Hinweis:

Im Streitfall erzielte eine Aktiengesellschaften liechtensteinischen Rechts (Antragstellerin) ohne ständigen Vertreter im Inland Einkünfte aus der Vermietung von inländischem Grundbesitz. Diese Einkünfte werden seit 2009 als gewerbliche Einkünfte gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG erfasst. Nachdem die Antragstellerin für 2010 einen Gewinn von über 130.000 € erklärt hatte, wies das Finanzamt in 2011 auf den Beginn der Buchführungspflicht für den Gewerbebetrieb „Vermietung und Verwaltung von...