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Konzerninterne Cash-Pools im Brennpunkt steuerlicher Betriebsprüfungen
Herausforderungen bei der Ermittlung fremdüblicher Zinsen
Die Verwendung von Cash-Pool-Systemen hat seit dem Beginn der Finanzmarktkrise und der anschließenden Niedrigzinsphase zugenommen. Die nationale steuerliche Regelungsdichte für konzerninterne Finanztransaktionen und Cash-Pools im Besonderen ist gegenwärtig gering. Es existieren kaum spezielle steuerliche Vorschriften hinsichtlich der fremdüblichen Ausgestaltung von grenzüberschreitenden Cash-Pool-Transaktionen in Deutschland. Die fehlenden gesetzlichen Regularien zur fremdüblichen Ausgestaltung von Cash-Pool-Systemen und zur Überprüfung des „arm's length principle“ (Fremdvergleichsgrundsatz) für solche Transaktionen stellt gegenwärtig eine Herausforderung für den Steuerpflichtigen aber auch für die Finanzverwaltung dar. Dies drückt sich insb. in der gestiegenen Anzahl von Betriebsprüfungen zu diesem Themenkomplex aus. Während der Steuerpflichtige bisher über viele Jahre regelmäßig das sog. „Standardmodell“ zur Verrechnungspreisbildung bei Cash-Pools angewendet hat und diese Systematik bisher kaum durch die Betriebsprüfung beanstandet wurde, ist seit geraumer Zeit zu beobachten, dass die Betriebsprüfung den überwiegend im Ausland ansässigen ...