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NWB direkt Nr. 52 vom Seite 1470

Die Telearbeit

Jörg Steinheimer und Saskia Krusche

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAF-18120 Sie ist aus unserem heutigen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken: die Telearbeit. Sei es alternierend zu Präsenzphasen, sei es im ausschließlichen Modus – oft wird von außerhalb des Betriebs gearbeitet, und handelt es sich dabei nur um das simple Einloggen per Laptop.

Ausführlicher Beitrag s. .

Modifikation von typischen Arbeitsvertragsregelungen

Im Blickpunkt sind die verschiedenen Regelungsgegenstände eines typischen Arbeitsvertrags mit den im Modus „Telearbeit“ erforderlichen Klauseln. Modifikationen sind insbesondere in folgenden Bereichen sinnvoll:

  • Vertragsgegenstand,

  • Tätigkeitsbeschreibung,

  • Beschreibung der Arbeitsorte,

  • Arbeitszeit,

  • Verwendung von Telekommunikationsanlagen,

  • Kostenerstattung für den häuslichen Telearbeitsplatz,

  • Schutz von betriebseigenen Daten und Arbeitsmitteln,

  • Regelungen zur Haftung und

  • Zutrittsrechte des Arbeitgebers zum häuslichen Telearbeitsplatz.

Konzeption eines Telearbeitsvertrags

[i]Weisungsabhängigkeit des Mitarbeiters ist maßgeblichNur weil ein Mitarbeiter im Modus „Telearbeit“ arbeiten soll, heißt es nicht, dass ein Dienst- oder gar Werkvertragsverhältnis vorliegen muss. Maßgeblich ist allein die Weisungsabhängigkeit des Mitarbeiters (den arbeitsrechtlichen P...