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IK Nr. 12 vom Seite 10

Aufwendungen und Erträge abgrenzen – Pflichtaufgabe am Jahresende

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen und Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Stimmt der Zeitpunkt einer Zahlung oder eines Zahlungseingangs mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen wirtschaftlichen Zuordnung nicht überein, muss man das in der Buchhaltung entsprechend berücksichtigen, weil Aufwendungen und Erträge genau dem Geschäftsjahr zugeordnet werden müssen, in das sie wirtschaftlich gehören. Dabei ist es unerheblich, ob eine Zahlung bereits stattgefunden hat oder nicht. Man nennt das im Rechnungswesen zeitliche Abgrenzung. Sie ist nicht freiwillig, sondern durch die §§ 250 und 252 HGB gesetzlich vorgeschrieben.

Grundsätzlich unterscheidet man bei der zeitlichen Abgrenzung vier Fälle:

  1. Eine Einnahme für das laufende Geschäftsjahr erfolgt erst im neuen Geschäftsjahr, obwohl sie in das laufende Geschäftsjahr gehört. Der Geldeingang fehlt noch. Ein Ertrag wurde noch nicht gebucht.

  2. Eine Ausgabe für das laufende Geschäftsjahr erfolgt erst im neuen Geschäftsjahr, obwohl sie in das laufende Geschäftsjahr gehört. Der Geldausgang ist noch nicht erfolgt. Ein Aufwand wurde noch nicht gebucht.

  3. Eine Einnahme ist im laufenden Geschäftsjahr erfolgt, sie gehört jedoch ganz oder teilweise ins neue Geschäftsjahr. Der Geldei...

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