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Track 22 | Sonderausgaben: Studiengebühren für private Fachhochschule keine Sonderausgaben
Das FG Münster hat jüngst entschieden, dass Studiengebühren für eine private Fachhochschule nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Nach einem weiteren aktuellen Urteil des FG München ist der Sonderausgabenabzug für Schulgeld nicht davon abhängig, dass eine Privatschule von der zuständigen Kultusbehörde anerkannt ist. In beiden Fällen hat der BFH das letzte Wort.
Zwei anhängige BFH-Verfahren, bei denen es um den Abzug von Schulgeld als Sonderausgaben geht, möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.
So muss der X. Senat des Bundesfinanzhofs eine Frage klären, die für immer mehr Eltern relevant ist: Sind die Gebühren für ein Studium an einer privaten, staatlich anerkannten Fachhochschule als Sonderausgaben zu berücksichtigen? Nach der Auffassung der Finanzverwaltung ist das – wie Sie wissen – nicht möglich. Nur allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss vorbereiten, sollen begünstigt sein. Nicht aber Hochschulen und auch keine Fachhochschulen.
Das Finanzgericht Münster hat diese fiskalische Sichtweise jüngst bestätigt. Im Hinblick auf die wachsende Anzahl privat finanzierter Ho...