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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 10 | Umsatzsteuer: BFH zieht einen Schlussstrich unter die alten Seeling-Fälle

Ordnete ein Unternehmer ein gemischt genutztes Gebäude in vollem Umfang seinem Unternehmen zu, konnte er nach altem Recht in vollem Umfang den Vorsteuerabzug aus den Bauerrichtungskosten in Anspruch nehmen. Er hatte für den privat genutzten Gebäudeteil eine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern (sog. Seeling-Modell). Nach einem aktuellen Urteil des BFH ist die rückwirkend zum geänderte Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe rechtmäßig.

Bleiben wir noch einen Moment bei der Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof hat einen Schlussstrich unter die alten Seeling-Fälle gezogen. Es geht um die Änderung der Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe ab . Wir wollen das jetzt nicht vertiefen, aber die Entscheidung auch nicht ganz unter den Tisch fallen lassen.

Wurde ein Gebäude zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt, konnte der Unternehmer nach altem Recht auch den nicht unternehmerisch genutzten Teil dem Unternehmensvermögen zuordnen und dadurch den vollen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten erreichen. Er musste jedoch die private Verwendung besteuern. Dabei waren ab dem 10 % d...