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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 08 | Umsatzsteuer: Geringe Anforderungen an konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung

Der BFH hat bekräftigt, dass ein Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG) auch konkludent gestellt werden kann. Der Steuererklärung muss deutlich erkennbar zu entnehmen sein, dass die Umsätze auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind. Das kann sich aus einer eingereichten Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben. Bei antragsgemäßer Festsetzung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt heißt dies, dass der Antrag genehmigt worden ist.

Bei der zweiten Entscheidung die wir Ihnen heute vorstellen, habe ich spontan gedacht: Zuweilen man kann sich nur wundern, welche Rechtsfragen es bis zum Bundesfinanzhof schaffen. So musste sich der BFH jüngst mit der Frage befassen: Welche Anforderungen sind bei der Umsatzsteuer zu stellen – an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung?

Die wenig überraschende Antwort des V. Senats: Eine ausdrückliche Option zur Ist-Besteuerung ist nicht erforderlich. Und zwar dann, wenn aus den Unterlagen, die dem Finanzamt vorliegen, erkennbar ist: In der Umsatzsteuer-Jahreserklärung sind die Ist-Umsätze deklariert worden – auf der Grundlage der vereinnahmten Entgelte. Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist das insbe...