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Das Aus des „Widerrufsjokers“ kraft Gesetzes?
Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen
[i]Welker/Manhart, NWB 48/2014 S. 3634 Nach der vorteilhaften Rechtsprechung des BGH haben zahlreiche Kunden versucht, ihren Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie mit Verweis auf eine nicht vorhandene oder aber zumindest fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu widerrufen, den Darlehensvertrag zu beenden und die Zinsbelastung zu senken. Laut der Rechtsprechung des BGH besteht für die Verträge zwischen 2002 und 2010 ein sog. ewiges Widerrufsrecht, so dass in der Praxis nicht selten auch vom „Widerrufsjoker“ gesprochen wird. Allerdings gestaltet sich ein erfolgreiches Berufen auf den „Widerrufsjoker“ in vielen Fällen aufgrund der Gegenwehr der Banken als nicht ganz einfach und zudem nicht ganz risikolos. Hinzu kommen das aktuelle Gesetzgebungsvorhaben zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht und Stimmen, welche bereits die Abschaffung des „Widerrufsjokers“ durch die neuen gesetzlichen Regelungen ausrufen. Der vorliegende Beitrag soll – unter Bezug auf die Rechtsprechung des BGH – den Umgang der Banken in der Praxis mit Widerrufsbegehren ihrer Kunden und den aktuellen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie darstel...