Umwandlungssteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 12 Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft
I. Überblick und Geltungsbereich
1. Überblick
1§ 12 UmwStG gehört zum Dritten Teil des UmwStG (§§ 11 – 13 UmwStG), der die ertragsteuerlichen Folgen der Verschmelzung, vergleichbarer ausländischer Vorgänge und der Vermögensübertagung (als Vollübertagung) von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft regelt. Die Vorschrift behandelt die Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft.
2Abs. 1 Satz 1 regelt den Wertansatz der übergegangenen Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz der übernehmenden Körperschaft. Es müssen zwingend die Werte übernommen werden, wie sie in der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft gem. § 11 UmwStG (gemeiner Wert nach § 11 Abs. 1 UmwStG bzw. Buchwert oder Zwischenwert nach § 11 Abs. 2 UmwStG) enthalten sind.
3Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 UmwStG regelt den Wertansatz der von der übernehmenden Körperschaft gehaltenen Anteile an der übertragenden Körperschaft und die Besteuerung des sich ergebenden sog. Beteiligungskorrekturgewinns.
4Abs. 2 regelt die Erfolgsneutralität des Vermögensübergangs und die steuerliche Behandlung des Übernahmeergebnisses (Unterschied zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft und dem Wert, mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter sind, abzüglich der Kosten für den Vermög...