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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 11/15

Gesetze: SGB I § 51; SGB IV § 28h Abs. 1; BGB § 387

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Krankenkasse, die gleichzeitig Einzugsstelle ist, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 SGB I mit einem Anspruch auf rückständige Gesamtsozialversicherungsbeträge gegen einen Anspruch dieses Beitragsschuldners auf Krankengeld aufrechnen.

2. Die Aufrechnung kann in einer einheitlichen Aufrechnungserklärung für später entstehende Krankengeldbezugszeiten dem Grunde nach erklärt werden, wenn im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung der Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit bereits eingetreten war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAF-17838

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