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IK Nr. 11 vom Seite 17

Hilfe, die Inventur stimmt nicht

Dipl.-Hdl. Gerhard Clemenz; Erlangen und Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Alle Jahre wieder: Die Inventur steht ins Haus. Zählen, messen, wiegen und bewerten. In vielen Fällen bleibt der Betrieb für einen Tag geschlossen und dann steigt die Spannung: Wie sieht das Ergebnis aus, stimmen Ist- und Sollwerte überein? Was ist, wenn Abweichungen vorhanden sind, wo sind die Fehler, wie findet man sie und was ist zu tun, wenn man sie nicht finden sollte?

Warum der ganze Aufwand?

Die Inventur ist die genaue Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Stichtag. Sie ist Grundlage für die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Antwort der Frage nach dem „warum?“ steht im Gesetz:

Rechtsgrundlagen

Nach § 240 Handelsgesetzbuch (HGB) und den §§ 140 und 141 der Abgabenordnung (AO) ist jeder Unternehmer (Kaufmann) verpflichtet, sein tatsächliches Vermögen und seine tatsächlichen Schulden nachzuweisen und zwar

  • erstmals am Beginn seiner Geschäftstätigkeit,

  • dann regelmäßig jedes Jahr und

  • bei Auflösung oder Verkauf des Geschäftsbetriebes.

Diese Erfassung erfordert große Sorgfalt, da das Ergebnis vollständig und absolut richtig sein muss. Das ist deshalb so wichtig, da auf dieser Grundlage die zeitgerechte Bewertung des Ve...

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IK - Die Industriekaufleute