Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einführung in das Recht
Die vorliegende Übung beschäftigt sich mit dem zweiten großen Thema des ersten Lernfelds, nämlich der Einführung in das Recht. Das Thema umfasst u. a. die Unterscheidung des Rechts, die Gerichtsorganisation und Personen der Rechtspflege. Viel Erfolg.
Aufgaben und Lösungen
Unterscheiden Sie die Begriffe
materielles und formelles Recht,
dispositives und zwingendes Recht,
privates und öffentliches Recht.
Aufgabe 1
Materielles und formelles Recht:
Das materielle Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern untereinander und zwischen Bürger und Staat. Es handelt sich also um Rechtsnormen, die das Recht als solches regeln. Das formelle Recht beinhaltet die Verfahrensregelungen zur Durchsetzung des materiellen Rechts.
Dispositives und zwingendes Recht:
Dispositives (nachgiebiges) Recht kann von den Parteien durch vertragliche Vereinbarungen ganz oder teilweise abbedungen werden (z. B. Kaufvertrag). Dagegen ist beim zwingenden Recht eine Abänderung ausgeschlossen (z. B. Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz).
Privates und öffentliches Recht:
Das Privatrecht regelt das Verhältnis von Bürger zu Bürger. Es handelt sich also um Rechtsb...