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Mietminderung und/oder Zurückbehaltungsrecht des Mieters?
BGH, Urteil vom 17. 6. 2015 - VIII ZR 19/14
Eigentümer, Vermieter und Verwalter stehen immer häufiger vor dem Problem der „Mietkürzung“ durch den Wohnungsmieter. Dabei steht die Frage im Raum, was meint der Mieter mit der Bezeichnung „Mietkürzung“? Soll es eine Mietminderung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts sein? Oder kann aufgrund der Höhe der „Mietkürzung“ festgestellt werden, worum es sich handeln könnte? Die Entscheidung des NWB DAAAE-96969) beschäftigt sich zwar nicht mit der umgangssprachlichen Formulierung der „Mietkürzung“, aber der BGH grenzt die Mietminderung genau von dem Zurückbehaltungsrecht ab. Dabei steht nicht die Mietminderung im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die alternative oder kumulative Verwendung des Zurückbehaltungsrechts. Gerade das Zurückbehaltungsrecht wird zunehmend von Immobilienverwaltern eingesetzt, um Mindereinnahmen bei der Kaltmiete und den Betriebs- und Heizkosten zu verhindern. Dabei wird nicht das grundsätzliche Recht des Mieters zur Mietminderung ausgeschlossen, sondern die Mietminderung wird einvernehmlich reduziert und stattdessen die Mietzurückbehaltssumme erhöht. Die Grundlagen der Verwendung des Zur...