Handbuch der Stiftung
2. Aufl. 2015
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C. Rechtsinstitut der unselbständigen Stiftung
I. Begriff und Struktur der unselbständigen Stiftung
1. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der selbständigen und unselbständigen Stiftung des Privatrechts
335Unter einer unselbständigen Stiftung versteht man die Zuwendung von Vermögen an eine juristische oder natürliche Person mit der Maßgabe, die ihr zugewendeten Vermögenswerte dauerhaft zur Verwirklichung des vom Stifter bestimmten Zwecks zu verwenden.
336Die unselbständige Stiftung hat mit der selbständigen gemein, dass ein Stifter ein bestimmtes Vermögen zu einem von ihm vorgegebenen Zweck auf Dauer widmet. Sie unterscheiden sich dadurch von der selbständigen, dass die unselbständige Stiftung keine juristische Person ist und nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die unselbständige Stiftung bedarf damit eines rechtsfähigen Trägers (Stiftungsträgers), um handeln zu können. Die unselbständige (nichtrechtsfähige) Stiftung wird auch als fiduziarische oder treuhänderische Stiftung bezeichnet.
337Ungeachtet dieser fehlenden Rechtsfähigkeit handelt es sich dennoch um eine Stiftung im Rechtssinne. Das ...