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StuB 23/2015 S. 944

Bundestag beschließt Aktienrechtsnovelle

Der Bundestag hat am einige Änderungen am Aktienrecht beschlossen. Sie sollen es u. a. Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden. Außerdem soll die Transparenz über die Eigentümer nicht börsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden. Der zuvor vom Rechtsausschuss noch in einigen Punkten abgeänderte Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT- Drucks. 18/4349, 18/6681) sieht vor, dass stimmrechtslose Vorzugsaktien zum Kernkapital zählen können. Zudem sollen Gesellschaften ihre Wandelschuldverschreibungen in Unternehmensanteile umwandeln dürfen. Bisher hat nur der Gläubiger dieses Recht. Bei Vorzugsaktien gewährt das Unternehmen den Aktionären eine besonders sichere Dividende im Gegenzug für den Verzicht auf das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Dies...