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Umwegfahrten: Reisekosten oder Entfernungspauschale?
Nach dem NWB XAAAF-07653 (Kurzinfo StuB 2015 S. 938 in dieser Ausgabe) gilt die Abzugsbeschränkung durch die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte selbst dann, wenn die jeweilige Hin- oder Rückfahrt durch ein Dienstgeschäft unterbrochen wird, gleichwohl als Ziel und Zweck der Fahrt das Erreichen der Wohnung oder der Betriebsstätte im Vordergrund steht.
Dies stellt eine Auslegungsverschärfung bei Umweg, Dreiecks- und Abholfahrten dar. Wird z. B. im Rahmen von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte eines Steuerberaters die jeweils am selben Tag durchgeführte Hin- oder Rückfahrt durch einen Mandantenbesuch unterbrochen, sind für die weitere Fahrtstrecke zu dem jeweils aufgesuchten Mandanten (Kunden), die über die bei der Entfernungspauschale berücksichtigte Entfernung zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte hinausgeht, nur die Mehrkosten der Fahrt allein durch das Dienstgeschäft veranlasst und deshalb (nur) die auf diese Strecke entfallenden Kosten nach Reisekostengrundsätzen abrechenbar.
Der Arbeitnehmer A unterhält in Ingolstadt eine erste Tätigkeits...