Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Endorsement von Änderungen an IAS 41 und IAS 16 sowie IFRS 11
Durch Verordnung (EG) Nr. 2015/2113 vom wurden Änderungen an IAS 41 und IAS 16 betreffend fruchttragender Pflanzen in EU-Recht übernommen. Ebenso wurde mit Verordnung (EG) Nr. 2015/2173 vom die Änderung an IFRS 11 zur Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit in EU-Recht übernommen. Beide EU-Anwendungsdaten entsprechen dem IASB-Anwendungsdatum, d. h. Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die nach dem beginnen.
Die vom IASB am veröffentlichten Änderungen an IAS 16 und IAS 41 betreffen die Bilanzierung fruchttragender Pflanzen ( bearer plants). Nach den Änderungen fallen fruchttragende Pflanzen, die nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, in den Anwendungsbereich von IAS 16, ...