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FG Düsseldorf 29.09.2015 10 K 4479/11 F, NWB 50/2015 S. 3720

Einkommensteuer | Betrieblicher Schuldzinsenabzug für Investitionsdarlehen

Stehen Schuldzinsen in einem hinreichend engen und deutlich erkennbaren Zusammenhang mit der Anschaffung von Anlagevermögen, unterliegen sie nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a EStG. Dieser Zusammenhang kann nach dem Urteil des auch im Fall einer weiteren Darlehensaufnahme zur Finanzierung von Zinseszinsen gegeben sein.

Anmerkung:

Das Finanzgericht hat die Revision zum BFH zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH wurde noch nicht veröffentlicht.