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Abgabenordnung | Gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber mehreren Miterben
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Feststellungsbescheide müssen ebenso wie Steuerbescheide hinreichend deutlich erkennen lassen, für wen sie inhaltlich bestimmt sind. (2) Die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts erfolgt gegenüber der Erbengemeinschaft in Vertretung für die Miterben. Inhaltsadressaten der Feststellung sind die Miterben, für deren Besteuerung der Grundbesitzwert von Bedeutung ist. (3) Dem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei mehreren Miterben muss klar und eindeutig entnommen werden können, gegen welche Beteiligten der Erbengemeinschaft sich die Feststellungen richten. [i]infoCenter „Gesonderte und einheitliche Feststellung“ NWB SAAAA-88435
Im Streitfall war der Feststellungsbescheid über den sog. Bedarfsw...