Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
9. Aufl.
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Kapitel II: Gründung/Übernahme einer Praxis
1. Allgemeines
76Die Gründung oder Übernahme eines freiberuflichen Betriebs ist bei allen freiberuflichen Praxen ein dem Wesen nach vergleichbarer Vorgang, unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Anwalts- oder Steuerberatungskanzlei, eine psychologische Praxis oder eine Arzt-/Zahnarztpraxis handelt. Gerade innerhalb des heilberuflichen Bereichs bestehen aber bei den einzelnen beruflichen Fachrichtungen erhebliche Unterschiede im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen Voraussetzungen. Neben der Lage (Stadt/Land) spielt insbesondere die Anbieterzahl und die Möglichkeit zum Marktzugang im jeweiligen Segment und Einzugsgebiet eine herausragende Rolle. Während im Bereich der Orthopäden, Dermatologen, Augenärzte, HNO-Ärzte und Radiologen vergleichsweise wenige Anbieter vorhanden sind, ist aus Patientensicht das Angebot an Allgemeinmedizinern, Internisten, praktischen Ärzten, Gynäkologen und Kinderärzten vergleichsweise groß. Entsprechend unterschiedlich gestaltet sich die Konkurrenzsituation und damit die Höhe der Honorarumsätze und Gewinne. Auch die Kostenstrukturen sind zwischen den verschiedenen Disziplinen höchst unterschiedlich, wobei insbeso...