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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 2224/14

Gesetze: KSVG § 5 Abs 1 Nr 2; SGB 4 § 8 Abs 3

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Frage, ob der in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstler eine anderweitige (nicht künstlerische) selbstständige Erwerbstätigkeit (hier: Stromeinspeisung durch Solaranlage auf Wohnhausdach) ausübt, sind die Feststellungen des Einkommensteuerbescheids maßgeblich. Das gilt nicht für die Frage der (Entgelt-)Geringfügigkeit der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Insoweit findet eine vorausschauende und nicht eine rückschauende Betrachtung (durch Umrechnung des im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Jahresbetrags auf Monatsbeträge) statt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 12 Nr. 49
SAAAF-09146

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