Für die Frage, ob der in der Künstlersozialversicherung versicherte Künstler eine anderweitige (nicht künstlerische) selbstständige Erwerbstätigkeit (hier: Stromeinspeisung durch Solaranlage auf Wohnhausdach) ausübt, sind die Feststellungen des Einkommensteuerbescheids maßgeblich. Das gilt nicht für die Frage der (Entgelt-)Geringfügigkeit der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Insoweit findet eine vorausschauende und nicht eine rückschauende Betrachtung (durch Umrechnung des im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Jahresbetrags auf Monatsbeträge) statt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 12 Nr. 49 SAAAF-09146
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.