Kindergeld für in Polen im Haushalt des anderen Elternteils lebende Kinder
Leitsatz
1. Ein im Inland wohnhafter und abhängig beschäftigter Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld für seine im Haushalt
des anderen Elternteils in Polen lebenden Kinder.
2. Die Regelung des § 64 Abs. 2 S. 1 EStG steht dem nicht entgegen, da lediglich der Kläger, nicht aber die Kindesmutter die
Anspruchsvoraussetzungen nach § 62 EStG erfüllt und es somit nicht mehrere Berechtigte gibt.
3. Die unionsrechtlichen Vorschriften zur Koordinierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit
sind so anzuwenden, dass sie dem Wanderarbeitnehmer oder den ihm gegenüber Berechtigten nicht Leistungen aberkennen, die allein
nach dem Recht eines Mitgliedstaats gewährt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAF-08961
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