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Steuerrecht | Übernachtungssteuer ist verfassungsgemäß
Der BFH hält die sog. Übernachtungssteuer für verfassungsgemäß. Dies hat der BFH in zwei Urteilen entschieden, die Hamburg und Bremen betreffen.
Zum Hintergrund: In verschiedenen Bundesländern wird bei privaten Übernachtungen eine sog. Tourismusabgabe bzw. Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder City Tax erhoben, die nicht mit der Zweitwohnungsteuer zu verwechseln ist. Geschuldet wird die Abgabe von den Hotels und Pensionen, die sie auf ihre Übernachtungsgäste abwälzen müssen und [i]City Tax oder Tourismusabgabe oder Übernachtungssteuer dadurch den Übernachtungspreis erhöhen.
Die Übernachtungssteuer fällt nicht bei beruflich veranlassten Übernachtungen an. Die berufliche [i]Hotelbranche klagt S. 1073Veranlassung muss der Übernachtungsgast nachweisen:
Ist [i]Abgabe entfällt bei beruflich veranlasster Übernachtunger Arbeitnehmer, kann er eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vorlegen oder die Adressierung der R...