§ 17 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 [1]
Erwachsene Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Leistungen haben, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, sofern sie nicht § 3a Absatz 1 Nummer 3a zuzuordnen sind.
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OAAAF-08910
1Anm. d. Red.: § 17 angefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 760) mit Wirkung v. .