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Gesellschaftsrecht | Einforderung von Beiträgen der Gesellschafter im Liquidationsstadium
Wird eine Kommanditgesellschaft zwangsweise aufgelöst (hier: Entzug der Erlaubnis nach KWG), kann der berufene Liquidator die noch ausstehenden Beiträge der Gesellschafter, deren Leistung eigentlich (nur) im Hinblick auf den werbenden Zweck der Gesellschaft versprochen wurden, zumindest auch dann noch im Liquidationsstadium verlangen, wenn diese für den nunmehr anstelle des Betriebs des Handelsgewerbes tretenden Zweck der Auflösung und Vollbeendigung der Gesellschaft nötig sind. Dafür, dass dies nicht der Fall ist, trägt der Gesellschafter die entsprechende Darlegungs- und Beweislast, während der Liquidator, soweit er dazu imstande ist, die insoweit bedeutsamen Verhältnisse der [i]infoCenter „Kommanditgesellschaft“ NWB AAAAB-04832 Gesellschaft darzustellen hat.
Die Verpflichtung des Liquidators, im Einzelfall nachweisen zu müss...