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Abgabenordnung | Verteilung eines Übergangsgewinns
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Billigkeitsentscheidung über die Verteilung eines Übergangsgewinns bindet auch hinsichtlich dessen Höhe. (2) Die Billigkeitsentscheidung kann in dem Steuerbescheid des Übergangsjahres enthalten sein.
Nach dem Verständnis des BFH ist die Verteilung des beim Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung zum Bestandsvergleich zu besteuernden Übergangsgewinns auf zwei oder drei Jahre eine Billigkeitsmaßnahme i. S. des § 163 AO, die zwar mit dem Steuer- bzw. Feststellungsbescheid verbunden wird, aber dennoch ein Grundlagenbescheid für diesen darstellt. Ist der Steuer- oder Feststellungsbescheid für das [i]infoCenter „Wechsel der Gewinnermittlungsart“ NWB KAAAE-50372 Übergangsjahr bestandskräftig und nach den Verfahrensvorschriften nicht mehr änderbar, sind damit die auf die Fo...