1. Ein Rechtsstreit ist erledigt, wenn ein nach Klageerhebung eingetretenes außergerichtliches Ereignis dem Rechtsschutzbegehren die Grundlage entzogen hat und das Rechtsschutzbegehren deshalb für den Rechtsschutzsuchenden gegenstandlos geworden ist.
2. Zur Frage, ob es sich bei der Zustimmung zur Ortsabwesenheit im Sinne von § 7 Abs. 4a SGB II um einen Verwaltungsakt handelt.
3. Eine Wiederholungsgefahr (als Fall eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses) ist in Bezug auf die Frage der erlaubten oder der unerlaubten, gemäß § 7 Abs. 4a Satz 1 SGB II den Leistungsanspruch entfallen lassenden Ortsabwesenheit nicht gegeben, weil die Beantwortung dieser Frage stets von den konkreten Umständen des Einzelfalles abhängt.
4. Für die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage müssen nicht nur die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen wie das Fortsetzungsfeststellungsinteresse gegeben sein, sondern auch die allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen.
Fundstelle(n): SAAAF-08832
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