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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 4 AS 1023/13 B

Gesetze: SGB II § 21 Abs. 5

Leitsatz

Leitsatz:

Die nach der Diagnose Gicht empfohlene purinarme Ernährung ist mittels Vollkost umsetzbar und kann - ohne Mehrkosten - aus der Regelleistung finanziert werden. Einem daneben bestehenden Untergewicht (BMI: 17), das auf einer Fehl- bzw Mangelernährung beruht, ist ebenfalls mit einer Vollkost zu begegnen. Auch dies verursacht keine Mehrkosten iSv § 21 Abs 5 SGB II.

Fundstelle(n):
TAAAF-08823

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