Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Zahlung von Umsatz- und Lohnsteuer an das Finanzamt
Gesetze: § 129 Abs 1 InsO
Instanzenzug: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt Az: 5 U 190/14vorgehend LG Magdeburg Az: 11 O 2259/13 (772) Urteil
Gründe
1Die Beschwerde deckt keinen Zulassungsgrund auf.
21. Die angefochtenen Zahlungen der Schuldnerin haben entgegen der Auffassung des Beklagten eine Gläubigerbenachteiligung (§ 129 Abs. 1 InsO) ausgelöst. Die Begleichung der Umsatzsteuer kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegenüber dem Finanzamt als eine gläubigerbenachteiligende Leistung angefochten werden (vgl. nur , BGHZ 192, 221; vom - IX ZR 125/11, WM 2012, 1208). Gleiches gilt bei Zahlungen von Arbeitgebern auf die von den Arbeitnehmern geschuldete Lohnsteuer (vgl. nur , BGHZ 157, 350, 358; vom - IX ZR 108/04, BGHZ 161, 315, 317). Die von der Beschwerde geltend gemachten Erwägungen geben keinen Anlass, von dieser Bewertung abzugehen.
32. Die weiteren Rügen hat der Senat geprüft. Sie sind nicht begründet.
Vill Gehrlein Pape
Grupp Möhring
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 367 Nr. 2
HFR 2016 S. 496 Nr. 5
EAAAF-08692