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BGH Urteil v. - VII ZR 75/95

Leitsatz

Leitsatz:

»Die nachträgliche Verzichtsvereinbarung über die Honorarforderung eines Architekten, wonach der Architekt unter der Bedingung auf das vertraglich vereinbarte Honorar verzichtet, daß das Bauvorhaben nicht durchgeführt wird, richtet sich nicht nach der HOAI, sondern nach dem BGB.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAF-08618

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