Anfechtung einer Aufrechnung mit einem Vorsteuererstattungsanspruch
bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz
Der nach den Vorschriften für die insolvenzrechtliche Anfechtung maßgebliche Begriff der Rechtshandlung umfasst jede von
einem Willen getragene Handlung, die eine Rechtswirkung auslöst und die Schulden des Insolvenzschuldners erhöht oder dessen
Aktivvermögen vermindert.
Die Berichtigung unbezahlter Vorsteuerbeträge nach § 17 UStG beruht nicht auf einer anfechtbaren vom Willen getragenen Rechtshandlung,
sondern ist vielmehr gesetzliche Folge der durch die wirtschaftliche Situation des Insolvenzschuldners verursachten Zahlungsunfähigkeit.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 12 Nr. 6 DStRE 2017 S. 494 Nr. 8 EFG 2015 S. 2209 Nr. 24 Ubg 2017 S. 427 Nr. 7 QAAAF-08516
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