Telefonische Beratungsleistungen – sog.
„Gesundheitstelefon” nicht umsatzsteuerbefreit
Leitsatz
Telefonische Beratungsleistungen, die ein Gesundheitsdienstleister im Auftrag von Krankenkassen und Pharmaunternehmen im Rahmen
des Betriebs eines Gesundheitstelefons und von Patientenbegleitprogrammen durch medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Krankenschwestern,
medizinische Fachangestellte) erbringt, sind keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen i.S.v. § 4 Nr. 14 UStG, da sie einer
Beratung im Rahmen eines konkreten, der Diagnose, Behandlung, Vorbeugung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen
dienenden Arzt-Patientenverhältnisses nicht gleichartig sind und auch nicht in einem unmittelbaren Bezug zu einer konkreten
Heilbehandlung stehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/PR 2020 S. 7 Nr. 8 DStR 2016 S. 10 Nr. 47 DStRE 2017 S. 151 Nr. 3 EFG 2015 S. 2232 Nr. 24 KÖSDI 2017 S. 20207 Nr. 3 UStB 2016 S. 40 Nr. 2 HAAAF-08506
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