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FG Baden-Württemberg | Keine zwingende Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung mit Sitz in der Schweiz
(1) Eine Stiftung schweizerischen Rechts mit Sitz in der Schweiz ist nicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i. V. mit § 5 Abs. 2 Nr. 2, § 34 Abs. 5a KStG i. d. F. des JStG 2009 mit ihren inländischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von der Körperschaftsteuer befreit. Dem stehen weder die unionsrechtlich gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit noch das für juristische Personen keine Anwendung findende Diskriminierungsverbot nach Art. 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom (BGBl 2001 II S. 810) entgegen. Eine Berufung auf die Diskriminierungsverbote nach Art. 14 i. V. mit Art. 6 EMRK scheidet ebenfalls aus. (2) Deutschland ist – auch aus Gründen des Gemeinschaftsrechts – nicht verpflichtet, den Ge...